Jetzt wird's lustig ... das Amt schlägt zurück!

Damit dem Amt irgendwie klar wird, was da so an Geld fließt, braucht man im Zuge der Einkommenssteuererklärung auch diese schicke Abrechnung mit dem Jahr. Das geht am besten mit EXCEL ... siehe unten mein  1. Versuch zum Download!

Download
Erster Versuch
Dies war der erste Versuch einer Einnahme Überschussrechnung - der ging nach hinten los!
Einnahme_Ueberschussrechnung.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 13.4 KB

Das Haus macht nicht nur Verrückte - da sind auch welche drinnen!

 

Gestern kam die Einkommensteuererklärung in's Haus geflattert und statt der erwarteten Rückerstattung von etwas über 1000 Euro eine Nachzahlung von 1200 Euro - hääääh?

Der Blick auf Seite eins bringt es an den Tag: Ich soll angeblich über 7000 Euro Reingewinn mit der Anlage gemacht haben - in einem halben Jahr! Tatsächlich waren es um die 700 Euro nach Abzug aller Kosten und AFA. Sieht nach Abschreibefehler aus ... also anrufen und fragen.

Gleich am nächsten morgen die nette Dame vom Amt am Rohr gehabt, die leider nicht erklären konnte, was sich der Kollege dabei gedacht hatte - er hat nur in der Einnahme- Überschussrechnung rumgepfuscht, nur was und warum - muss sie mal fragen?

Am folgenden Tag dann der Rückruf vom Amt (diesmal männlich) - legendär! Tja sagt das Amt, Sie haben doch von uns die Vorsteuer zurückbekommen und das ist doch eine Einnahme von >7000 Euro... damit ist also Ihr Gewinn in dem Jahr um den Betrag der Vorsteuer zu erhöhen - und das wird jetzt versteuert!

Und das Amt hatte noch einen Joker im Ärmel: Da ich ja offenbar für 2009 eine hohe Nachzahlung zu tätigen habe, hat man gleich einen Vorauszahlungsbescheid für 2010 (2 Raten mit jeweils über 700 Euronen) mit beigelegt !!! Zahlbar im September 2010 und November 2010 !! Noch mal hääää ???!!!

Ich war geneigt zu fragen, ob der Typ einen Knall hat, konnte mich gerade noch zurückhalten. Auch eine längere Diskussion darüber, dass ich die Vorsteuereinnahme ja in dem selben Jahr auch als Ausgabe beim Bezahlen der Anlage (da heißt das Mehrwertsteuer) gezahlt habe konnte den Mann nicht überzeugen. Es meinte, ich solle das mal schriftlich niederlegen und Einspruch einlegen. Was für ein IQ ...

Werde am Wochenende mal eine neue Einnahme- Überschussrechnung machen und dort mathematisch präzise nachweisen, dass +7000 - 7000 = 0 ist. Mal sehen, ob das Amt das schnallt.

Die neue Einnahmeüberschussrechnung war schnell erstellt und mit einem netten Anschreiben an das Amt geschickt, mit Hinweis, dass die geforderten Abschlagzahlungen für 2010 wohl damit auch eher in die Ablage "rund" gehört  - schweigen im Walde. Inzwischen kam der Termin näher, an dem ich die erste Abschlagzahlung für 2010 hätte leisten sollen - bisher nix vom Amt gehört - also wieder mal anrufen.

Diesmal wieder die nette Dame dran gehabt - die schaut in den Computer (klicker ... klicker ...) hmmm - der Fall ist gerade bearbeitet worden, nur das Ergebnis sieht sie noch nicht ?!? "Das dauert immer eine Woche und dann noch die Poststelle ... das wird nix mehr vor dem Zahlungstermin ..."

Ich also gefragt, ob ich nun erst mal zahlen soll, oder nicht - Fristverletzungen + Finanzamt = Kontosperre ... alles schon mal gehört. "Ah ... sagt sie, die Zahlungsaufforderung für 2010 sei inzwischen auf Null gesetzt - bingo! Ein erstes Anzeichen, dass sich was zum Guten wenden könnte.

Was aus meiner Steuernachzahlung wird, soll ich in ein paar Tagen noch mal nachfragen - zumindest die Abschlagzahlungen für 2010 waren wohl eine Ente.

3 Tage später wieder angerufen, was denn nun ist und siehe da, aus der Nachzahlung ist eine satte Erstattung geworden !! Und inzwischen ist die Kohle sogar angekommen!

Was lernen wir daraus:

Auch wenn das Amt (Flur 1) schon bei der Umsatzsteuererklärung richtig erkannt hat, dass alles OK ist, weiß das Amt (Flur 2) nix davon - also noch mal alles angeben - mit der Vorsteuer. Dann klappt es auch mit dem Haus, dass Verrückte macht!

Hinweis: Man kann die Versicherungsausgaben für das komplette Jahr ansetzen, auch wenn die Anlage erst im Laufe des Jahres in Betrieb ging. Auch die Abschreibung für die Anschaffungskosten ist komplett abzugsfähig.

Das war's !

Download
Hier im 2. TAB vom EXCEL die finale Version
So klappt es dann auch mit dem Amt!
Beispiel Einnahme Ueberschussrechnung.xl
Microsoft Excel Tabelle 16.4 KB